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Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG, Lahr (HRA 704273)

Firmendaten

Anschrift
Lotzbeckstr. 45
77933 Lahr
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 07821/280-555
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.netze-mittelbaden.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 704273
Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Keywords
netz Wärmeversorgung Offenburg Stromversorgung Stromversorger Strom Ortenaukreis Offenburg Netze Mittelbaden Netzbetreiber Mittelbaden Lahr Energieversorgung Energieversorger Energieberatung Energie Elektrizitätsversorger Elektrizität Elektizitaet
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG aus Lahr ist im Handelsregister Freiburg unter der Nummer HRA 704273 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Der Betrieb, die Wartung sowie der Ausbau von Netzen für die Verteilung von Elektrizität.' Die Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.07.2022)

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Registermeldungen 5

Calendar 03.03.2021
Veränderung

HRA 704273: Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG, Lahr, Lotzbeckstraße 45, 77933 Lahr. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Süwag Energie AG", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 52467) am 05.10.2020 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 30.09.2020
Veränderung

HRA 704273: Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG, Lahr, Lotzbeckstraße 45, 77933 Lahr. Die Aktiengesellschaft "Süwag Energie AG", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 52467) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 21.09.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.06.2020 bzw. 21.09.2020 den "Teilbetrieb Rheinmünster Süwag" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 29.10.2019
Veränderung

HRA 704273: Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG, Lahr, Lotzbeckstraße 45, 77933 Lahr. Firma geändert; nun: Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG.

Calendar 09.09.2015
Veränderung

HRA 704273:Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG, Lahr, Lotzbeckstraße 45, 77933 Lahr.Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.KG", Lahr (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 391522) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2015 den "Teilbetrieb Netzverpachtung" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 24.08.2015
Neueintragung

HRA 704273:Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG, Lahr, Lotzbeckstraße 45, 77933 Lahr.(der Betrieb, die Wartung sowie der Ausbau von Netzen für die Verteilung von Elektrizität.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Lotzbeckstraße 45, 77933 Lahr. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Netze Mittelbaden Verwaltungs-GmbH, Lahr (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 713439). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Netze Mittelbaden GmbH", Lahr (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 700570) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 2

29.10.2019
Firmenname geändert

alt:
Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG

neu:
Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG

24.08.2015
Entscheideränderung

Eintritt
Netze Mittelbaden Verwaltungs-GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter