Üdersdorfer Steinbruchbetriebe GmbH, Üdersdorf, (Dauner Straße 39, 54552 Üdersdorf).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Rechtsträgers am 01.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Üdersdorfer Steinbruchbetriebe GmbH, Üdersdorf, (Dauner Straße 39, 54552 Üdersdorf).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2009 mit der Ernst Scherer Baustoffe GmbH & Co. KG mit Sitz in Simmern (AG Bad Kreuznach, HRA 1723) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Üdersdorfer Steinbruchbetriebe GmbH, Üdersdorf (Mehrener Straße 23, 54552 Üdersdorf). Nicht mehr Geschäftsführer: Orlich, Dieter, Kaufmann, Simmern. Vertretungsbefugnis geändert, weiterhin Geschäftsführer: Scherer, Ernst-Werner, Kaufmann, Simmern, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Scherer, Jörg, Kastellaun, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.