HRB 390629: - ACM - Auto-Service und Umschlag-Center Mosolf GmbH, Kippenheim, Freimatte 25, 77971 Kippenheim. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 28.02.2022 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 390629: - ACM - Auto-Service und Umschlag-Center Mosolf GmbH, Kippenheim, Freimatte 25, 77971 Kippenheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.02.2022 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MOSOLF Logistics & Services GmbH", Kirchheim unter Teck (Amtsgericht Stuttgart HRB 757324) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 390629: - ACM - Auto-Service und Umschlag-Center Mosolf GmbH, Kippenheim, Freimatte 25, 77971 Kippenheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.02.2022 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MOSOLF Logistics & Services GmbH", Kirchheim unter Teck (Amtsgericht Stuttgart HRB 757324) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 390629: - ACM - Auto-Service und Umschlag-Center Mosolf GmbH, Kippenheim, Freimatte 25, 77971 Kippenheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bellgardt, Torsten, Ringsheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 390629: - ACM - Auto-Service und Umschlag-Center Mosolf GmbH, Kippenheim, Freimatte 25, 77971 Kippenheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.11.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.11.2020 den "operativen Geschäftsbereich Sonderfahrzeugbau Kippenheim" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MOSOLF Special Vehicles GmbH", Kippenheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 391152) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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