..one..internet.. e.K., Bergneustadt (Kölner Str. 75, 51702 Bergneustadt). Die Registernummer des übernehmenden Rechtsträgers wurde von Amts wegen berichtigt in Amtsgericht Köln, HRA 22751.
..one..internet.. e.K., Bergneustadt (Kölner Str. 75, 51702 Bergneustadt). Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.05.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.05.2005 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlungausgegliedert und als Gesamtheit auf die ..one..internet..agency GmbH & Co. KG mit Sitz in Bergneustadt (AG Köln HRA 17241) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.