HRA 3576: 1. BeNEX Fahrzeuggesellschaft mbH & Co. KG, Parchim, Bahnhof. 1, 19370 Parchim. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: BeNEX Verwaltungsgesellschaft mbH, Parchim (Amtsgericht Schwerin HRB 12090).
HRA 3576:1. BeNEX Fahrzeuggesellschaft mbH & Co. KG, Parchim, Bahnhofstr. 1, 19370 Parchim.Änderung der Geschäftsanschrift: Bahnhof. 1, 19370 Parchim.
HRA 116461:1. BeNEX Fahrzeuggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstraße 21, 20095 Hamburg.Neuer Sitz: Parchim. Der Sitz ist nach Parchim (jetzt Amtsgericht Schwerin HRA 3576) verlegt.
HRA 3576:1. BeNEX Fahrzeuggesellschaft mbH & Co. KG, Parchim, Bahnhofstr. 1, 19370 Parchim.Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 1, 19370 Parchim. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: BeNEX Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 125652). Der Sitz ist von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg, HRA 116461) nach Parchim verlegt.
1. BeNEX Fahrzeuggesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstraße 21, 20095 Hamburg. (Die Gesellschaft ist berechtigt, Hilfs- und Nebengeschäfte zu tätigen. Sie ist weiter berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind; sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben andere Unternehmen erwerben oder sich an ihnen beteiligen. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Burchardstraße 21, 20095 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: BeNEX Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 125652). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der 1. BeNEX Fahrzeuggesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 88389) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.