1. INeTEC Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft mbH, Frankenthal, Wormser Str. 109, 67227 Frankenthal. Bestellt als Geschäftsführer: Nößler, Andrea, Tiefenthal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Orth, Manuela, Hainfeld, * ‒.‒.‒‒.
1. INeTEC Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft mbH, Ludwigshafen am Rhein, Brunckstr. 35, 67063 Ludwigshafen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2 (Sitz), § 6 (Geschäftsführung) sowie § 7 (Verfügung über Geschäftsanteile) und mit ihr die Sitzverlegung nach Frankenthal beschlossen. Neuer Sitz: Frankenthal. Geschäftsanschrift: Wormser Str. 109, 67227 Frankenthal.
1. INeTEC Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft mbH, Ludwigshafen am Rhein (Donnersbergweg 1, 67059 Ludwigshafen). Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 12.250,00 EUR auf 59.250,00 EUR beschlossen. 59.250,00 EUR.
1. INeTEC Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft mbH, Ludwigshafen am Rhein (Donnersbergweg 1, 67059 Ludwigshafen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.11.2006. Gegenstand: Die Beteiligung an anderen Unternehmen, namentlich an der im Handelsregister des Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein unter HRB 60480 eingetragenen "Inetec GmbH" (künftig nach Firmenänderung: INeTEC GmbH) mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein. Stammkapital: 47.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Orth, Manuela, Hainfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der 1. INeTEC Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft oHG, Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen/Rh., HRA 60234) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.11.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.