Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Seefeldt, Rolf, Reichenschwand, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
29.08.2024
Meckl |
4 |
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b)
Personendaten geändert, nun:
Geschäftsführer:
Seefeldt, Kai Martin, Rimsting, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
22.08.2022
Hirschmann |
HRB 34610: 12M Invent GmbH, Simmelsdorf, Bahnhofstr. 5, 91245 Simmelsdorf. Die 12M Limited mit dem Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Companies House No. 06328500) ist auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 23.10.2018 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 25.02.2019 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 30.01.2019 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 34610: 12M Invent GmbH, Simmelsdorf, Bahnhofstr. 5, 91245 Simmelsdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der 12M Limited mit dem Sitz in Birmingham und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Seefeldt, Kai Martin, Prien a.Chiemsee, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 34610: 12M Invent GmbH, Simmelsdorf, Bahnhofstr. 5, 91245 Simmelsdorf. Die Gesellschaft hat am 24.10.2018 den Verschmelzungsplan vom 23.10.2018 über ihre Verschmelzung mit der 12M Limited mit dem Sitz in Birmingham / Großbritannien (Companies House, Cardiff, No. 06328500) eingereicht.Recht von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern:a) Gläubigerrechte nach deutschem RechtDie Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (12M Invent GmbH) können gem. § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der 12M Invent GmbH unter deren Geschäftsanschrift 91245 Simmelsdorf, Bahnhofstr. 5 geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden 12M Invent GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englichem RechtJeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (12M Limited) kann gem. Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border-Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigervesammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigersbemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderung im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der MinderheitsgesellschafterBei der vorliegenden Verschmelzung einer 100 %-igen Schwestergesellschaft auf ihre Schwestergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweisauf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der 12M Invent GmbH angefordert werden.
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