HRA 5009 KI: 2. Holsten-Stör Fischzucht GmbH & Co. KG, Kiel, Schönkirchener Straße 78, 24149 Kiel. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen auf Grund des § 31 Abs. 2 HGB.
Bei der nachstehenden Firma wird das Amtslöschungsverfahren gemäß § 31 Abs. 2 HGB eingeleitet. Widerspruchsfrist 3 Monate HRA 5009 KI: 2. Holsten-Stör Fischzucht GmbH & Co. KG, Kiel, Schönkirchener Straße 78, 24149 Kiel.
2. Holsten-Stör Fischzucht GmbH & Co. KG, Kiel, Schönkirchener Straße 78, 24149 Kiel. Geschäftsanschrift: Schönkirchener Straße 78, 24149 Kiel. Persönlich haftender Gesellschafter: 2. 2. Holsten-Stör Fischzucht Verwaltungs GmbH, Felde (Amtsgericht Kiel, HRB 11085 KI); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Holsten-Stör Fischzucht Verwaltungs GmbH.
2. Holsten-Stör Fischzucht GmbH & Co. KG, Kiel(Schönkirchener Straße 78, 24149 Kiel). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Holstein Caviar GmbH & Co. KG, Lütjenburg (HRA 4640 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..