Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des
übernehmenden Rechtsträgers ist am 25.08.2022 erfolgt.
Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
29.08.2022
Rinke |
HRB 728396: 20/10 PERFECT VISION GmbH, Heidelberg, c/o IHR BÜRO, Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.07.2022 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "20/10 PV Capital GmbH", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 108973) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 728396: 20/10 PERFECT VISION GmbH, Heidelberg, c/o IHR BÜRO, Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Dr. Lösel, Frieder, Ludwigshafen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 728396: 20/10 PERFECT VISION GmbH, Heidelberg, c/o IHR BÜRO, Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Entwicklung, die Fertigung und der Vertrieb von optischen, mechanischen, optronischen, elektrischen und elektronischen Geräten, Gerätesystemen und Computerprogrammen auf dem Gebiet der Optometrie und der Augenheilkunde, vor allem im Zusammenhang mit Laserchirurgischen Systemen, der Erwerb und die Verwertung von Erfindungen, Patenten und Lizenzen und sonstigen Herstellungs- und Vertriebsrechten des vorgenannten Bereichs sowie die Vornahme aller hiermit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, die von ihr gehaltenen Beteiligungen an Unternehmen oder ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise zu veräußern und in der Verwaltung eigenen Vermögens sowie in der Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Optometrie und der Augenheilkunde, tätig zu sein.
HRB 702791: 20/10 PERFECT VISION AG, Heidelberg, c/o IHR BÜRO, Waldhofer Str. 102, 69123 Heidelberg. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 11.08.2017 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "20/10 PERFECT VISION GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 728396) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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