HRB 187214: 218 Profi-Start GmbH, Grünwald, Landkreis München, Hubertusstr. 72, 82031 Grünwald. Die Verschmelzung wurde am 08.05.2017 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Charlottenburg HRB 163136 B).
HRB 187214: 218 Profi-Start GmbH, Grünwald, Landkreis München, Hubertusstr. 72, 82031 Grünwald. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Azur Bau GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 163136 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 187214: 218 Profi-Start GmbH, Grünwald, Landkreis München, Bavariafilmplatz 3, 82031 Grünwald. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hubertusstr. 72, 82031 Grünwald.
HRB 187214:218 Profi-Start GmbH, Grünwald, Landkreis München, Hubertusstr. 72, 82031 Grünwald.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bavariafilmplatz 3, 82031 Grünwald.
HRB 187214:218 Profi-Start GmbH, Grünwald, Landkreis München, Hubertusstr. 72, 82031 Grünwald.Die 515 Profi-Start GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 176845) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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