2H aqua GmbH, Wettringen (Dieselweg 5, 48493 Wettringen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden 2H Kunststoff GmbH am 11.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
2H aqua GmbH, Wettringen (Dieselweg 5, 48493 Wettringen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.06.2006 mit der 2H Kunststoff GmbH mit Sitz in Wettringen (AG Steinfurt, HRB 1199) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2H aqua GmbH, Wettringen (Dieselweg 5, 48493 Wettringen). Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Maltzahn, Jürgen, Bad Pyrmont, * ‒.‒.‒‒.