HRA 20205: 3. Gewerbepark Hassel GmbH & Co. KG, Neuwied, Allensteiner Str. 79, 56566 Neuwied. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.04.2021 und der Gesellschafterversammlungen der übernehmenden Gesellschaften vom 16.04.2021 ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung zur Aufnahme auf die Hassel Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Neuwied (Amtsgericht Montabaur HRA 22563) sowie die MHK Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Neuwied (Amtsgericht Montabaur HRA 22550) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 20205: 3. Gewerbepark Hassel GmbH & Co. KG, Neuwied, Allensteiner Str. 79, 56566 Neuwied. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.12.2020 mit der 1. Gewerbepark Hassel GmbH & Co. KG mit Sitz in Neuwied (Amtsgericht Montabaur, HRA 20203) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 20205: 3. Gewerbepark Hassel GmbH & Co. KG, Neuwied, Allensteiner Str. 79, 56566 Neuwied. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.12.2020 mit der 2. Gewerbepark GmbH & Co. KG mit Sitz in Neuwied (Amtsgericht Montabaur, HRA 20204) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 20205: 3. Gewerbepark Hassel GmbH & Co. KG, Neuwied, Allensteiner Str. 79, 56566 Neuwied. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.12.2020 mit der 6. Gewerbepark Hassel GmbH & Co.KG mit Sitz in Neuwied (Amtsgericht Montabaur, HRA 20208) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 20205: 3. Gewerbepark Hassel GmbH & Co. KG, Neuwied, Allensteiner Str. 79, 56566 Neuwied. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.12.2020 mit der 4. Gewerbepark GmbH & Co. KG mit Sitz in Neuwied, Amtsgericht Montabaur, HRA 20206) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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