HRB 230715: 3F Holding GmbH, München, Sandstraße 33, 80335 München. Die grenzüberschreitende formwechselnde Sitzverlegung wurde am 24.06.2019 wirksam.
HRB 230715: 3F Holding GmbH, München, Sandstraße 33, 80335 München. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsplans vom 13./20.12.2018 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.03.2019 durch grenzüberschreitenden Formwechsel in die 3F HOLDING S.à r.l. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung französischen Rechts) mit dem Sitz in Paris umgewandelt. Die Voraussetzungen der grenzüberschreitenden formwechselnden Sitzverlegung nach deutschem Recht liegen vor. Die Veränderung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die Gesellschaft künftig unterliegt, erfüllt sind. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 230715: 3F Holding GmbH, München, Sandstraße 33, 80335 München. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsplans vom 13./20.12.2018 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.03.2019 durch grenzüberschreitenden Formwechsel in die 3F HOLDING S.à r.l. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung französischen Rechts) mit dem Sitz in Paris umgewandelt. Die Voraussetzungen der grenzüberschreitenden formwechselnden Sitzverlegung nach deutschem Recht liegen vor. Die Veränderung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die Gesellschaft künftig unterliegt, erfüllt sind.
HRB 230715: 3F Holding GmbH, München, Sandstraße 33, 80335 München. Die Gesellschaft hat am 20.12.2018 einen Sitzverlegungs- und Umwandlungsplan betreffend die grenzüberschreitende Verlegung ihres Satzungssitzes von München, Deutschland, nach Paris, Frankreich, unter gleichzeitigem grenzüberschreitendem Rechtsformwechsel in eine Société à responsabilité limiteé (SARL) französischen Rechts zum Handelsregister des Amtsgerichts München eingereicht.Die Sitzverlegung und Umwandlung nimmt die 3F Holding GmbH, eine nach deutschem Recht bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Satzungssitz in München, Deutschland, und Geschäftsanschrift Sandstraße 33, 80335 München, Deutschland, vor. Die Gesellschaft wird ihren Satzungssitz nach Paris, Frankreich, verlegen und dort die Geschäftsanschrift 50, avenue Pierre Mendès France, 75013 Paris, Frankreich, haben. Im Zuge der grenzüberschreitenden Sitzverlegung wird die Gesellschaft die Rechtsform einer Société à responsabilité limitée (SARL), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von Frankreich, annehmen und als 3F Holding firmieren.Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Handeisregisternummer HRB 230715 eingetragen. Künftig wird sie im Pariser Handelsregister (registre du commerce et des sociétés de Paris) eingetragen sein.Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der Sitzverlegung und Umwandlung beteiligten Gesellschaft wird Folgendes mitgeteilt:Entsprechend § 122j UmwG, Art. 8 Abs. 7 SE-VO, § 13 SEAG ist den Gläubigern der Gesellschaft, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Sitzverlegungs- und Umwandlungsplan offen gelegt worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Sitzverlegung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Offenlegung des Sitzverlegungs- und Umwandlungsplans entstanden sind.Die Zwei-Monatsfrist beginnt mit der Offenlegung des Sitzverlegungs- und Umwandlungsplans entsprechend § 122d UmwG, Art. 8 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Art. 13 SE-VO. Maßgebend ist die Bekanntmachung durch das Gericht nach § 10 HGB.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar unter Angabe des Anspruchsgrundes und der Höhe des Anspruchs gegenüber der Gesellschaft (3F Holding GmbH, z.Hd. des Geschäftsführers Herrn Pierre Foucry, Sandstraße 33, 80335 München, Deutschland) geltend zu machen. Die Anmeldung muss die Forderung, für die Sicherheit geleistet werden soll, genau bezeichnen, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Ein Hinweis auf die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der Gesellschaft ist nicht bekannt zu machen. Beide Gesellschafter werden durch notariell beurkundete Erklärung auf ein Barabfindungsangebot verzichten. Sollten entsprechende Verzichtserklärungen wider Erwarten nicht abgegeben werden, wird die grenzüberschreitende Verlegung des Satzungssitzes unter gleichzeitigem grenzüberschreitendem Formwechsel nicht durchgeführt.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden:3F Holding GmbH, z.Hd. des Geschäftsführers Herrn Pierre Foucry, Sandstraße 33, 80335 München, Deutschland.
HRB 230715: 3F Holding GmbH, München, Sandstraße 33, 80335 München. Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.539,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 35.924,00 EUR.