3M ESPE AG, Seefeld, Landkreis Starnberg, Espe Platz, 82229 Seefeld. Die Verschmelzung wurde am 23.12.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Neuss HRB 1878).
3M ESPE AG, Seefeld, Landkreis Starnberg, Espe Platz, 82229 Seefeld. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.09.2011 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 15.11.2011 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 15.11.2011 mit der 3M Deutschland GmbH mit dem Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 1878) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
3M ESPE AG, Seefeld, Landkreis Starnberg, Espe Platz, 82229 Seefeld. Die Gesellschaft hat den geänderten Verschmelzungsvertrag zwischen ihr und der 3M Deutschland GmbH, Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 1878) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
3M ESPE AG, Seefeld, Landkreis Starnberg, Espe Platz, 82229 Seefeld. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der 3M Deutschland GmbH, Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 1878) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
3M ESPE AG, Seefeld, Landkreis Starnberg, Espe Platz, 82229 Seefeld.Die IMTEC Europe GmbH mit dem Sitz in Oberursel (Amtsgericht Bad Homburg HRB 10477) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2010 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22.02.2010 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 22.02.2010 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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