HRB 41819: 3st digital GmbH, Mainz, Taunusstraße 59-61, 55118 Mainz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.04.2020 mit der 3st Kommunikation GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz - HRB 6447) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird wirksam mit zeitgleicher Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers 3st Kommunikation GmbH; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55118 Mainz
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Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH