HRA 20206: 4. Gewerbepark Hassel GmbH & Co. KG, Neuwied, Allensteiner Str. 79, 56566 Neuwied. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.12.2020 mit der 3. Gewerbepark Hassel GmbH & Co.KG mit Sitz in Neuwied (Amtsgericht Montabaur, HRA 20205) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird wirksam mit der zeitgleich erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
56566 Neuwied
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Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH & Co. KG