HRB 7032 HL: 4. Kuhnke Verwaltungsgesellschaft mbH, Bad Malente, Lütjenburger Str. 101, 23714 Malente. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Kendrion Kuhnke GmbH mit Sitz in Malente (Amtsgericht Lübeck, HRB 13317 HL) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7032 HL: 4. Kuhnke Verwaltungsgesellschaft mbH, Bad Malente, Lütjenburger Str. 101, 23714 Malente. Vorstand: Änderung zu Nr. 4: Geschäftsführer: Zieboll, Detlev; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
HRB 7032 HL: 4. Kuhnke Verwaltungsgesellschaft mbH, Bad Malente, Lütjenburger Str. 101, 23714 Malente. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Schilling, Andreas; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Burmeister, Björn
HRB 7032 HL: 4. Kuhnke Verwaltungsgesellschaft mbH, Bad Malente, Lütjenburger Str. 101, 23714 Malente. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 12.11.2013 mit der Kendrion Kuhnke GmbH mit Sitz in Malente (Amtsgericht Lübeck, HRB 13317 HL), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 18.11.2013 zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 7032 HL: 4. Kuhnke Verwaltungsgesellschaft mbH, Bad Malente, Lütjenburger Str. 101, 23714 Malente. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Lütjenburger Str. 101, 23714 Malente; Kapital: 26.000,00 EUR; Prokura: 1. Burmeister, Björn, * ‒.‒.‒‒, Boostedt; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 2. Spitzer, Erhard, * ‒.‒.‒‒, Lübeck; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2013 ist das Stammkapital der Gesellschaft von EUR 25.000,00 um EUR 1.000,00 auf EUR 26.000,00 erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).
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