HRB 18012: 4E Finanzkonzept GmbH, Kaarst, Ludwig-Erhard-Str. 2b, 41564 Kaarst. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kreuzstr. 10, 41564 Kaarst.
HRB 18012: 4E Finanzkonzept GmbH, Kaarst, Ludwig-Erhard-Str. 2b, 41564 Kaarst. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23. Dezember 2014. Geschäftsanschrift: Ludwig-Erhard-Str. 2b, 41564 Kaarst. Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Finanz- und Vermögensberatungssektor im privaten sowie im betrieblichen Bereich, die Existenzgründungsberatung, die Beratung im Rahmen sonstiger betriebswirtschaftlicher Fragestellungen z. B. im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge sowie die Erbringung von diesen Beratungsleistungen vorgelagerten oder nachgelagerten Dienstleistungen, inkl, der damit zusammenhängenden Vermittlung von Finanzprodukten, soweit keine besonderen behördlichen Genehmigungen erforderlich sind bzw. in dem Rahmen als diese erteilt sind. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hiotoglou, Robert, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der 4E Finanzkonzept AG, Kaarst (Amtsgericht Neuss HRB 17619) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23. Dezember 2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.