5 M Real Estate GmbH & Co. KG, Knetzgau, Maincor 1, 97478 Knetzgau. Sitz verlegt, nun: Schweinfurt. Geschäftsanschrift: Deutschfeldstr. 2, 97422 Schweinfurt. Nun Amtsgericht Schweinfurt HRA 9206.
5 M Real Estate GmbH & Co. KG, Schweinfurt, Deutschfeldstraße 2, 97422 Schweinfurt. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Deutschfeldstraße 2, 97422 Schweinfurt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: 5 M Real Estate Management GmbH, Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 6129), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Firma "Zellwald Center GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Großschirma (Amtsgericht Chemnitz HRA 3675) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Der Sitz ist von Knetzgau (Amtsgericht Bamberg HRA 10874) nach Schweinfurt verlegt.
5 M Real Estate GmbH & Co. KG, Knetzgau, Maincor 1, 97478 Knetzgau.Geschäftsanschrift: Maincor 1, 97478 Knetzgau.
Zellwald Center GmbH & Co. KG, Großschirma (Leipziger Straße 5a, 09603 Großschirma ST Großvoigtsberg). Die Verschmelzung wurde am 17.12.2007 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
5 M Real Estate GmbH & Co. KG, Knetzgau (Maincor 1, 97478 Knetzgau). Die Zellwald Center GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Großschirma (Amtsgericht Chemnitz HRA 3675) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 8.10.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, sowei sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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