HRB 99322:MPK Luxembourg GmbH, Frankfurt am Main, Am Martinszehnten 13, 60437 Frankfurt.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 22.10.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.01.2015 mit der MPK Luxembourg S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg (Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister, Luxemburg, Nr. B 53.763) im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 99322:MPK Luxembourg GmbH, Frankfurt am Main, Am Martinszehnten 13, 60437 Frankfurt.Ergänzend / Berichtigend zur Bekanntmachung vom 27.10.2014 wird bekannt gemacht: Dem Registergericht ist der Vertrag über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der MPK Luxembourg S.a.R.L eingereicht worden.Es werden gemäß § 122d S. 3 UmwG folgende Angaben gemäß § 122d S. 2 Nr. 2-4 bekannt gemacht:Rechtsform, Firma und Sitz der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften (§ 122 d, Satz 2, Nr. 2 UmwG):An der Verschmelzung sind beteiligt:die MPK Luxembourg S.à r.l., einer nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg gegründeten société à responsabitité limitée mit Sitz in Luxemburg (Stadt), Großherzogtum Luxemburg als übertragende Gesellschaft unddie MPK Luxembourg GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt/Main, Deutschland, als übernehmende Gesellschaft.Register, bei denen die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind (§ 122 d, Satz 2, Nr. 3 UmwG): Die beteiligten Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: die MPK Luxembourg S.à r.l. im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter Nr. B.53.763 und die MPK Luxembourg GmbH im Amtsgericht Frankfurt/Main, Deutschland, unter HRB 99322.Der Verschmelzungsplan, aufgrund dessen die MPK Luxembourg S.à r.l. als übertragende Gesellschaft mit die MPK Luxembourg GmbH als übernehmende Gesellschaft durch Aufnahme grenzüberschreitend verschmolzen werden soll, wird voraussichtlich am 23. Oktober 2014 beim Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister zu Nr. B. 53.763 und beim Amtsgerichts Frankfurt/Main, Handelsregister zu HRB 99322 eingereicht. Hinweise auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften (§ 122 d, Satz 2, Nr. 4 UmwG):Bei der übernehmenden MPK Luxembourg GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten MPK Luxembourg GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der MPK Luxembourg GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der MPK Luxembourg GmbH auf dieses Recht hingewiesen werden (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 3 UmwG). Gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der MPK Luxemburg GmbH unter der folgenden Geschäftsanschrift geltend zu machen: MPK Luxembourg GmbH, Herrn Thomas Kirschner, Am Martinszehnten 13, 60437 Frankfurt/Main. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden MPK Luxembourg GmbH gefordert werden. Bei der übertragenden Gesellschaft MPK Luxembourg S.à r.l. ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. 268 des abgeänderten luxemburgischen Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften (Loi du 10août 1915 concernant les sociétés commerciales, telle que modifiée) ("HGG"). Gemäß Art. 268 (1) HGG haben die Gläubiger aller an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, d.h. diejenigen der MPK Luxembourg GmbH und die der MPK Luxembourg S.à r.l., deren Forderungen bereits vor der Veröffentlichung des Dokuments, das die Verschmelzung feststellt, begründet wurden, das Recht, innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung bei dem Vorsitzenden Richter der Kammer des für Handelssachen zuständigen Bezirksgerichts, in dessen Bezirk die Schuldnerin ihren Sitz hat, d.h. beim Magistrat du Tribunal d'Arrondissement de et à Luxemburg (Stadt), siégeant en matière commerciale, Bâtiment CO, Cité judiciaire, L-2080 Luxemburg, die Stellung von Sicherheiten für fällige und noch laufende Forderungen für den Fall zu beantragen, dass der Verschmelzungsvorgang die Sicherheiten der Gläubiger verringern würde und die Gesellschaft ihnen keine angemessenen Sicherheiten zur Verfügung gestellt hat. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt und sämtliche Geschäftsanteile an der übernehmenden MPK Luxembourg GmbH von der Brillant Media Services GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main gehalten werden. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind entsprechend nicht vorhanden.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der übertragenden Gesellschaft MPK Luxembourg S.à r.l. und der übernehmenden Gesellschaft MPK Luxembourg GmbH können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden:MPK Luxembourg GmbH Herrn Thomas Kirschner Am Martinszehnten 13 D-60437 Frankfurt/Main.