HRA 4049: Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG, Rostock, Rosa-Luxemburg-Straße 25/26, 18055 Rostock. Firma geändert, nun: Neue Firma: 80s80s Audio GmbH & Co. KG.
HRA 4049: Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG, Rostock, Rosa-Luxemburg-Straße 25/26, 18055 Rostock. (Betrieb eines privaten Hörfunksenders in Mecklenburg-Vorpommern sowie Dienstleistungen im multimedialen Kommunikationsbereich.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rosa-Luxemburg-Straße 25/26, 18055 Rostock. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, ist es zulässig, einzelne von ihnen von der Vertretung der Gesellschaft auszuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: MV Verwaltungs GmbH, Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 13626), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Plate (bisher Amtsgericht Schwerin, HRA 2031) nach Rostock verlegt. Kommanditgesellschaft, die dadurch entstanden ist, dass die Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. Kommanditgesellschaft (Amtsgericht Schwerin HRA 899) als übertragender Rechtsträger gemäß Spaltungsplan vom 24. August 2001 und dem Spaltungsbeschluss vom 24. August 2001 aus ihrem Vermögen ihre Beteiligung an der MV Marketing GmbH, Plate (AG Schwerin HRB 7467) abgespalten und damit gegen Gewährung von Anteilen an dieser neu gegründeten Gesellschaft übertragen hat. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tage mit der MV Marketing GmbH mit Sitz in Plate (Amtsgericht Schwerin, HRB 7467) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2011 mit der Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Plate (Amtsgericht Schwerin, HRA 899) verschmolzen.
MV Beteiligungs GmbH & Co. KG, Plate, Funkhaus Plate, 19086 Plate. (Der Betrieb eines privaten Hörfunksenders in Mecklenburg-Vorpommern sowie Dienstleistungen im multimedialen Kommunikationsbereich.). Die Firma wurde im Zuge der Verschmelzung geändert, nun: Neue Firma: Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2011 mit der Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Plate (Amtsgericht Schwerin, HRA 899) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MV Beteiligungs GmbH & Co. KG, Plate, Funkhaus Plate, 19086 Plate. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tage mit der MV Marketing GmbH mit Sitz in Plate (Amtsgericht Schwerin, HRB 7467) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MV Beteiligungs GmbH & Co. KG, Plate, Funkhaus Plate, 19086 Plate.Geschäftsanschrift: Funkhaus Plate, 19086 Plate.
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