HRB 712109: A&A Hummel GmbH, Freiburg im Breisgau, Turnseestraße 29, 79102 Freiburg im Breisgau. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Hummel, Armin Anton, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hummel, Alexander, Luxemburg / Luxemburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 712109:A&A Hummel GmbH, Freiburg im Breisgau, Turnseestraße 29, 79102 Freiburg im Breisgau.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.10.2015. Geschäftsanschrift: Turnseestraße 29, 79102 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Der Erwerb und die Veräußerung, die gemeinsame gewinnbringende Verwaltung, Verpachtung und Nutznießung von Wirtschaftsgütern, insbesondere Immobilien, Beteiligungen, gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten sowie der Erwerb und die Verwaltung von anderen Vermögensgegenständen gleich welcher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Hummel, Armin, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒; Hummel, Alexander, Luxemburg / Luxemburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "A & A Hummel GmbH & Co. KG", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 703089) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.