HRB 224631 B: Kurierpartner 24 Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Goerzallee 299, 14167 Berlin. Prokura: 1. Lehmann, Remo, * ‒.‒.‒‒, Luckenwalde; Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
HRB 224631 B: Kurierpartner 24 Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Goerzallee 299, 14167 Berlin. Firma: Kurierpartner 24 Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Goerzallee 299, 14167 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb von Grundstücken und deren Verwaltung. Stamm- bzw. Grundkapital: 380.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Dombrowa, Marcel, * ‒.‒.‒‒, Luckenwalde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.11.2020 mit Änderung vom 21.12.2020 in § 16 (Bekanntmachung); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit von der Kurierpartner 24 of Germany GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 192134 B) auf Grund des Spaltungsplans vom 19.11.2020;21.12.2020 und des Zustimmungsbeschlusses vom 19.11.2020;21.12.2020. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.