HRB 201856: A & L Apel, Lindemann und Partner Software AG, Buchholz, Innungsstraße 9, 21244 Buchholz. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sontheim Zwölfte Beteiligungsgesellschaft (nach Umfirmierung nun ALP Software GmbH) am 06.05.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 201856: A & L Apel, Lindemann und Partner Software AG, Buchholz, Innungsstraße 9, 21244 Buchholz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 06.04.2022 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.04.2022 mit der Sontheim Zwölfte Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 173930) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 201856: A & L Apel, Lindemann und Partner Software AG, Buchholz, Innungsstraße 9, 21244 Buchholz. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2022 eingereicht worden. Danach soll die Gesellschaft - als übertragende Gesellschaft - mit der Sontheim Zwölfte Beteiligungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Hamburg HRB 173930) - als übernehmende Gesellschaft - verschmolzen werden.
HRB 201856: A & L Apel, Lindemann und Partner Software AG, Buchholz, Innungsstraße 9, 21244 Buchholz. Die Hauptversammlung vom 17.12.2018 hat die Änderung der Satzung in § 6 Abs. 1 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates) und § 8 Abs. 3 (Beschlussfassung des Aufsichtrates) beschlossen.
HRB 201856: A & L Apel, Lindemann und Partner Software AG, Buchholz, Innungsstraße 9, 21244 Buchholz. Von Amts wegen berichtigt, nun: Vorstand: Gebhardt, Carsten, Pinneberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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