HRB 10012: A & R Unternehmensberatung GmbH, Bochum, Düsterstraße 12, 44797 Bochum. Die Gesellschafterversammlung hat am 20.05.2019 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann 25.564,59 EUR um 185,41 EUR auf 25.750,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in §§ 3, 6 (Gesellschafterbeschlüsse) und 8 (Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen) zu ändern. Neues Stammkapital: 25.750,00 EUR.
HRB 10012:A & R Unternehmensberatung GmbH, Bochum, Düsterstraße 12, 44797 Bochum.Nach Änderung: Geschäftsführer: Grandt, Markus, Herne, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
A & R Unternehmensberatung GmbH, Bochum, (Düsterstr. 12, 44797 Bochum).Von Amts wegen berichtigt: Der Sitz wurde von Herne nach Bochum verlegt.
A & R Assekuranzvermittlung und Rendite Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Herne (Wanne-Eickel), (Düsterstr. 12, 44797 Bochum).Die Gesellschafterversammlung vom 04.04./9.10.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Herne (Wanne-Eickel) beschlossen. Weiter wurden § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. Neue Firma: A & R Unternehmensberatung GmbH. Bochum. 1. Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, deutsches Investment, die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen ober Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume sowie die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen, sowie die Unternehmensberatung. 2. Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene/fremde Rechnung vorzubereiten/durchzuführen unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte. Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten/durchzuführen (§ 34 Gewerbeordnung). 3. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.