A & S Software GmbH, Fürstenfeldbruck, Orlando-di-Lasso-Str. 4, 82256 Fürstenfeldbruck. Die Verschmelzung wurde am 05.05.2011 in das Register der neu eingetragenen Einzelfirma ( Amtsgericht München HRA 97115) eingetragen.
A & S Software GmbH, Fürstenfeldbruck, Orlando-di-Lasso-Str. 4, 82256 Fürstenfeldbruck. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2011 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters John Wood, Fürstenfeldbruck, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma A & S Software John Wood e.K. mit dem Sitz in Fürstenfeldbruck geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.