A + T Holding GmbH & Co. KG, Holzkirchen, Landkreis Miesbach (Industriestr. 25, 83607 Holzkirchen). Die Verschmelzung wurde am 02.02.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 110375).
A + T Holding GmbH & Co. KG, Holzkirchen, Landkreis Miesbach (Industriestr. 25, 83607 Holzkirchen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.11.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.11.2005 und Beschluss der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 28.11.2005 mit der Hexal AG mit dem Sitzin Holzkirchen (Amtsgericht München HRB 110375) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.