HRB 3437: A B B I A M O Unternehmensberatung GmbH, Neuss, Ludwigshafener Str. 16, 76187 Karlsruhe. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 3437: A B B I A M O Unternehmensberatung GmbH, Neuss, Ludwigshafener Str. 16, 76187 Karlsruhe. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
A B B I A M O Unternehmensberatung GmbH, Neuss, Ludwigshafener Str. 16, 76187 Karlsruhe. Das Löschungsverfahren wurde eingestellt, nachdem die Ermittlungen ergeben haben, dass eine Vermögenslosigkeit der Gesellschaft nicht vorliegt.
A B B I A M O Unternehmensberatung GmbH, Neuss, Göresstr. 12, 41460 Neuss. Änderung zur Geschäftsanschrift: Ludwigshafener Str. 16, 76187 Karlsruhe. Die Gesellschaft wird, wenn ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen allein, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, entweder durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft allein zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Detambel, Christa, Hausfrau, Neuss. Bestellt als Geschäftsführer: Körner, Charlotte, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
A B B I A M O Unternehmensberatung GmbH, Neuss, Göresstr. 12, 41460 Neuss. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.