Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
22 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom
08.05.2023 (11 IN 42/19) ist die Überwachung der Erfüllung
des Insolvenzplans aufgehoben. |
a)
11.05.2023
Reusch |
21 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schaefer, Thorsten, Windach, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Lopata, Markus, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Müller, Mirco Rene, Winnenden, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.09.2022
Neber |
HRB 220603: A W G Allgemeine Warenvertriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köngen, Imanuel-Maier-Str. 2, 73257 Köngen. Prokura erloschen: Konitzki, Rosemarie, Wendlingen am Neckar, * ‒.‒.‒‒.
HRB 220603: A W G Allgemeine Warenvertriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köngen, Imanuel-Maier-Str. 2, 73257 Köngen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Asghari, Ali Asghar, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Zimmer, Claus-Jürgen, Kirchheim unter Teck, * ‒.‒.‒‒.
HRB 220603: A W G Allgemeine Warenvertriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köngen, Imanuel-Maier-Str. 2, 73257 Köngen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "A L M A Albrecht Maier GmbH", Köngen (Amtsgericht Stuttgart HRB 221731) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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