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a)
A W R Allgemeine Wirtschaftstreuhand und
Revisionsgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
b)
Weißenburg i. Bay.
c)
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit §
43 a Abs. 4 WPO, insbesondere
die Durchführung von Prüfungen von
Jahresabschlüssen wirtschaftlicher
Unternehmen und sonstigen Institutionen,
die Durchführung sonstiger
betriebswirtschaftlicher Prüfungen,
insbesondere von gesetzlichen und
freiwilligen Sonderprüfungen, wie die
Prüfung von Plänen, Prognosen und
sonstigen betriebswirtschaftlichen
Sachverhalten,
die Beratung und Wahrung fremder
Interessen in wirtschaftlichen
Angelegenheiten,
treuhänderische Tätigkeiten einschließlich
der treuhänderischen Verwaltung sowie
Tätigkeiten als Liquidator und
Testamentsvollstrecker, soweit dies nach
dem Rechtsberatungsgesetz zulässig ist,
die Beratung und Vertretung in steuerlichen
Angelegenheiten,
Vertretung in Steuerrechtsstreitigkeiten und
Hilfeleistung in Steuerstraf- und
Bußgeldsachen, soweit dies nach dem
Rechtsberatungsgesetz zulässig ist,
die Beratung in Fragen der Planung,
Errichtung und Führung von Unternehmen
und Unternehmenszusammenschlüssen
sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen
der Aufbau- und Ablauforganisation, die
allgemeine betriebswirtschaftliche
Beratung,
die Bewertung von Unternehmen und
Unternehmensanteilen,
die Prüfung von EDV-Systemen und die
damit zusammenhängende Beratung,
die Tätigkeit als Sachverständige und
Erstellung von Gutachten,
freie schriftstellerische Tätigkeiten sowie
eine freie Vortrags- und Lehrtätigkeit.
Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die mit
dem Beruf des Wirtschaftsprüfers nicht
vereinbar sind, wie z.B. Handels- und
Bankgeschäfte.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an
Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen
oder gleichartige Unternehmen zu
erwerben; ausgenommen ist die Beteiligung
an Steuerberatungsgesellschaften.
Sie darf Zweigniederlassungen errichten,
soweit die berufsrechtlichen
Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47
WPO). |
25.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dreher, Karl-Heinz, Weißenburg i. Bay.,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt:
Geschäftsführer:
Löffler, Werner, Weißenburg i. Bay., * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt:
Geschäftsführer:
Weeger, Konrad, Wolframs-Eschenbach,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.09.1999.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2004 hat die
Satzung vollständig neu gefasst. Dabei wurde geändert: § 1
Abs. 2 (nun: § 2, Sitz, bisher Marl, Amtsgericht Gelsenkirchen
HRB 5612). |
a)
31.08.2004
Westhauser
b)
Beschluss Bl. 24 SB;
neue Satzung Bl. 32 ff
SB; |