HRB 47620: A WITCH A DRAGON & ME GmbH, Mainz, Hafenstraße 3, 55118 Mainz. Nicht mehr Geschäftsführer: Dragon, Maren, Mainz, * ‒.‒.‒‒; Twardokus, Christopher, Mainz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 47620: A WITCH A DRAGON & ME GmbH, Mainz, Bauhofstraße 11, 55116 Mainz. Änderung der Geschäftsanschrift: Hafenstraße 3, 55118 Mainz.
HRB 47620: A WITCH A DRAGON & ME GmbH, Mainz, Bauhofstraße 11, 55116 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Ziffer 1 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.714,00 EUR auf nunmehr 35.714,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 35.714,00 EUR.
HRB 47620: A WITCH A DRAGON & ME GmbH, Mainz, Bauhofstraße 11, 55116 Mainz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2017. Geschäftsanschrift: Bauhofstraße 11, 55116 Mainz. Gegenstand: Der Vertrieb von Spitituosen, insbesondere von Wodka und Gin. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hedrich, Pascal, Mainz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Dragon, Maren, Mainz, * ‒.‒.‒‒; Reitz, Laura, Mainz, * ‒.‒.‒‒; Twardokus, Christopher, Mainz, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der AWADAM Holding UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz - HRA 43034 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 09.08.2017 und der Gesellschafterversammlung vom selben Tage. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.