A-QUADRAT SCHNEIDERS & HÖLTER INGENIEURE PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT, Hamburg (Neue Gröningerstr. 10, 20457 Hamburg). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
A-QUADRAT SCHNEIDERS & HÖLTER INGENIEURE PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT, Hamburg (Neue Gröningerstr. 10, 20457 Hamburg). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2013 im Wege des Formwechsels in die A-QUADRAT ARCHITEKTEN + INGENIEURE GMBH mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg, HRB 129247) am 08.10.2013 wirksam geworden.
A-QUADRAT SCHNEIDERS & HÖLTER INGENIEURE PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT, Hamburg (Neue Gröningerstr. 10, 20457 Hamburg). Partnerschaft. Gegenstand: Die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit gem. § 1 Absatz 2 Satz 1 PartGG durch Ausübung der Freien Berufe der Ingenieure sowie die Erbringung sämtlicher damit fachlich zusammenhängender und dem Auftraggeber sowie der Allgemeinheit im Sinne des Partnerschaftszwecks fördernder Maßnahmen. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Hölter, Thomas, Ingenieur, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Schneiders, René, Ingenieur, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.