A-ROSA Flussschiff Verwaltungsgesellschaft mbH, Rostock (Am Strande 3 e, 18055 Rostock). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Salomon & Partner Invest GmbH & Co.KG (Amtsgericht Hamburg, HRA 100103) am 10.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
A-ROSA Flussschiff Verwaltungsgesellschaft mbH, Rostock (Am Strande 3 e, 18055 Rostock). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.05.2007 mit der Salomon & Partner Invest GmbH & Co.KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 100103) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.