A-TEC Investment GmbH, Mönchengladbach, Enzianstraße 6, 82031 Grünwald. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden E-TEC Beteiligungsverwaltungs GmbH am 16.10.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 122k Abs. 4 UmwG.
A-TEC Investment GmbH, Mönchengladbach, Enzianstraße 6, 82031 Grünwald. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 19.06.2013 mit der E-TEC Beteiligungsverwaltungs GmbH mit Sitz in Wien/Österreich (Handelsgericht Wien, FN 317510 b) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Firmenbuch des übernehmenden Rechtsträgers.
A-TEC Investment GmbH, Mönchengladbach, Enzianstraße 6, 82031 Grünwald. Gemäß § 122d UmwG ist der Verschmelzungsplan vom 19.06.2013, mit dem die Gesellschaft auf die E-TEC Beteiligungsverwaltungs GmbH mit Sitz in Wien/Österreich verschmolzen wird, bei dem Registergericht eingereicht worden. Nähere Angaben, insbesondere Hinweise gemäß § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der jeweiligen Gesellschaftsgläubiger und -minderheitsgesellschafter, sind gemacht worden. Auf die unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de einsehbaren Dokumente wird verwiesen.
A-TEC Investment GmbH, Mönchengladbach, Enzianstraße 6, 82031 Grünwald. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Metals Investment GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 13170) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
A-TEC Investment GmbH, Mönchengladbach, Enzianstraße 6, 82031 Grünwald. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Crown Investment GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 13135) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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