HRB 8726: A-Tec GmbH, Karlstadt, Johann-Schöner-Str. 73, 97753 Karlstadt. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
A-Tec GmbH, Karlstadt, Johann-Schöner-Str. 73, 97753 Karlstadt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 01.10.2012 (Az. IN 366/12) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Adelmann GmbH, Karlstadt, Johann-Schöner-Str. 73, 97753 Karlstadt.Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2009 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: A-Tec GmbH. Geschäftsanschrift: Johann-Schöner-Str. 73, 97753 Karlstadt.
Adelmann GmbH, Karlstadt (Johann-Schöner-Str. 73, 97753 Karlstadt). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2005. Gegenstand des Unternehmens: Metall- und Kunststoffbearbeitung, insbesondere der Behälterbau und der Bau von Großanlagen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Herstellung von Anlagen der Umwelttechnik. Stammkapital: 1.275.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zufraß, Hubert, Hammelburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Adelmann Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Karlstadt am Main (Amtsgericht Würzburg HRB 4148). Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der elektronische Bundesanzeiger. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.