HRB 189452 B: A-W-K Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin, Borkumstraße 2, 13189 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.03.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse).
HRB 189452 B: A-W-K Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin, Borkumstraße 2, 13189 Berlin. Firma: A-W-K Ingenieurgesellschaft mbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Borkumstraße 2, 13189 Berlin; Gegenstand: Beratung, Planung, Objektüberwachung und Gutachtenerstellung in den Fachbereichen Brandschutz für Industrie, Gewerbebetriebe, Gesellschafts- und Wohnungsbau; technische Gebäudeausrüstung für Industriebau, Gewerbebetriebe, Gesellschafts- und Wohnungsbau; Energieberatung, Energiekonzept, Energieoptimierung, Gewerbebetriebe, Gesellschafts- und Wohnungsbau; Messdatenerfassung, Thermografie, Bloower Doormessungen; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.500,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Arndt, Jürgen, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Koch, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3. Weiher, Harald, * ‒.‒.‒‒, Karlsruhe; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der A-W-K Ingenieure oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 53500 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 29.06.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 53500 B: A-W-K Ingenieure oHG, Berlin, Borkumstraße 2, 13189 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2017 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die A-W-K Ingenieurgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 189452 B) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 53500 B: A-W-K Ingenieure oHG, Berlin, Borkumstraße 2, 13189 Berlin (Unternehmensgegenstand: Beratung, Planung, Objektüberwachung für Leistungen des Brandschutzes und der technischen Gebäudeausrüstung im Bereich allgemeiner Industriebau, Gesellschafts- und Wohnungsbau sowie Gutachtenerstattung). Firma: A-W-K Ingenieure oHG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Borkumstraße 2, 13189 Berlin; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinschaftlich oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Arndt, Jürgen, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Koch, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Persönlich haftender Gesellschafter: 3. Weiher, Harald, * ‒.‒.‒‒, Karlsruhe; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Offene Handelsgesellschaft