A.+.A. Czylwick GmbH & Co. KG, Hüllhorst, Tengerner Str. 79, 32609 Hüllhorst. Eintragung vom 20.08.2010 auf Grund eines Schreibfehlers gem. § 319 ZPO von Amts wegen berichtigt in: Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der A. u A. Czylwick GmbH, Hüllhorst (AG Bad Oeynhausen HRB 8730) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.07.2010.
A.+.A. Czylwick GmbH & Co. KG, Hüllhorst, Tengerner Str. 79, 32609 Hüllhorst. (Heizungs-, Lüftungs-, Sanitäranlagen-, Gas- und Wasserinstallation und Klempnerarbeiten). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Tengerner Str. 79, 32609 Hüllhorst. Ist nur ein persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so vertritt dieser einzeln. Bei mehreren persönlich haftenden Gesellschafter wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Czylwick Verwaltungs GmbH, Hüllhorst (Bad Oeynhausen HRB 12125), einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der CzylwickVerwaltungs GmbH, Hüllhorst (AG Bad Oeynhausen HRB 8730) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.07.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.