A. Bernecker GmbH u. Co. Druckerei KG, Melsungen (Unter dem Schöneberg 1, 34212 Melsungen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bernecker MediaWare Aktiengesellschaft am 28.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
A. Bernecker GmbH u. Co. Druckerei KG, Melsungen (Unter dem Schöneberg 1, 34212 Melsungen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bernecker MediaWare Aktiengesellschaft mit Sitz in Melsungen (Amtsgericht Fritzlar HRB 11280)als übernehmender Rechtsträger verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.