A. Bertram Dachbau e.K., Bornheim, Schottgasse 3, 53332 Bornheim. Nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrag vom 30.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2010 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die A. Bertram Dachbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Bornheim (Amtsgericht Bonn HRA 7616) übertragen worden. Mit Ausnahme zweier in der Ausgliederungserklärung bezeichneter Darlehensverbindlichkeiten. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
53332 Bornheim
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Amtsgericht: Bonn
Rechtsform: eK