A. Beyrle GmbH, Nattheim, Daimlerstraße 35, 89564 Nattheim. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 29.03.2011 mit Nachtrag vom 28.04.2011 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "Beyrle Bau GmbH & Co. KG", Nattheim (Amtsgericht Ulm HRA 722503) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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