HRA 4544:A. Bruchmann & P. Buchenauer, Ennepetal, Memelstraße 1, 58256 Ennepetal.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bruchmann & Buchenauer CNC Dreh- und Frästechnik GmbH am 12.09.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 4544:A. Bruchmann & P. Buchenauer, Ennepetal, Memelstraße 1, 58256 Ennepetal.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2014 mit der Bruchmann & Buchenauer CNC Dreh- und Frästechnik GmbH mit Sitz in Ennepetal (Amtsgericht Hagen, 6486) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.