A. Bursche Consult GmbH, Kaarst (Schnorrenberg Straße 37, 47877 Willich). Nach Sitzverlegung nunmehr (AG Krefeld, HRB 10956) Willich.
A. Bursche Consult GmbH, Willich (Schnorrenberg Str. 37, 47877 Willich). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2004 Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Kaarst (bisher AG Neuss HRB 13232) nach Willich beschlossen. Gegenstand: Kommunalberatung, Unternehmensberatung, Softwareentwicklung und -vertrieb, Training. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Bursche, Achim, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
A. Bursche Consult GmbH, Kaarst (Hinterfeld 41 e, 41564 Kaarst). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28. Dezember 2004. Gegenstand: Kommunalberatung, Unternehmensberatung, Softwareentwicklung und -vertrieb, Training. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Bursche, Achim, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.