A. C. Büsch & Co. e. K. Nachfolger, Hamburg, Holzdamm 47, 20099 Hamburg. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.03.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.03.2012 sind Unternehmensteile aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die A.C. Büsch GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 114 824) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
20099 Hamburg
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Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: eK