HRB 480461: A. Gaiser Mineralöl Vertriebs-GmbH, Oberndorf am Neckar, Tuchrahmstraße 10, 78727 Oberndorf am Neckar. Bei lf.Nr. 7 die Firma des übernehmenden Rechtsträgers von Amts wegen berichtigt und neu vorgetragen: Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Erhard Bürk-Kauffmann GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 601820) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.
HRB 480461: A. Gaiser Mineralöl Vertriebs-GmbH, Oberndorf am Neckar, Tuchrahmstraße 10, 78727 Oberndorf am Neckar. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 13.07.2018 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 480461: A. Gaiser Mineralöl Vertriebs-GmbH, Oberndorf am Neckar, Tuchrahmstraße 10, 78727 Oberndorf am Neckar. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bürk-Kauffmann GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 601820) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
A. Gaiser Mineralöl Vertriebs-GmbH, Oberndorf am Neckar, Tuchrahmstraße 10, 78727 Oberndorf am Neckar. Einzelprokura: Martin, Andreas, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒.
A. Gaiser Mineralöl Vertriebs-GmbH, Oberndorf am Neckar, Tuchrahmstraße 10, 78727 Oberndorf am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Gaiser, Adelbert, Kaufmann, Oberndorf am Neckar.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen