Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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b)
Nach Ergänzung des Geburtsdatums von Amts
wegen:
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Baer, Joachim, Solingen, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Münster, Florian, Köln, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Prokura erloschen:
Münster, Florian, Köln, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
15.02.2024
Gilg |
HRB 26845: A. Himmelreich Verwaltungs GmbH, Köln, Im Zollhafen 24, 50678 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Zekeli, Jürgen, Rösrath, * ‒.‒.‒‒.
HRB 26845: A. Himmelreich Verwaltungs GmbH, Köln, Im Zollhafen 24, 50678 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Merleker, Kai Patrick, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 26845: A. Himmelreich Verwaltungs GmbH, Köln, Viktoriastraße 26, 51149 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Im Zollhafen 24, 50678 Köln.
HRB 26845: A. Himmelreich Verwaltungs GmbH, Köln, Viktoriastraße 26, 51149 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Handelshof Haan GmbH mit Sitz in Haan (Amtsgericht Wuppertal, HRB 12804) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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