A. Horlacher GmbH, 55743 Idar-Oberstein, Nahbollenbacher Straße 75, 55743 Idar-Oberstein. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
A. Horlacher GmbH, 55743 Idar-Oberstein, Nahbollenbacher Straße 75, 55743 Idar-Oberstein. Die Gesellschaft wird durch die Liquidatoren vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr Liquidator: 24.05.1966, Andreas Horlacher, 55743 Idar-Oberstein, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Idar-Oberstein (10 IN 30/12) vom 02.08.2012 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
A. Horlacher GmbH, 55743 Idar-Oberstein, Nahbollenbacher Straße 75, 55743 Idar-Oberstein.Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 und 4 und mit ihr die Änderung des Gegenstandes des Unternehmens und die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung der Mini-Car-No. 1 e.K., Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach HRA 20090) aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns auf die GmbH beschlossen. b) Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 29.08.2009 das von dem Einzelkaufmann Horlacher, Andreas, Idar-Oberstein, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Mini-Car-No. 1 e.K. in Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach HRA 20090) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit heutiger Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Geschäftsanschrift: Nahbollenbacher Straße 75, 55743 Idar-Oberstein. Heizungs-, Sanitär-, Schweißfach- und Rohrleitungs-Betrieb sowie die Personenbeförderung. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.