HRA 3133: A. Monforts Textilmaschinen GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, Blumenberger Straße 143/145, 41061 Mönchengladbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.07.2018 mit der ABT Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 7094) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
A. Monforts Textilmaschinen GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, Schwalmstraße 301, 41238 Mönchengladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Blumenberger Straße 143/145, 41061 Mönchengladbach.
A. Monforts Textilmaschinen GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, Schwalmstraße 301, 41238 Mönchengladbach.Geschäftsanschrift: Schwalmstraße 301, 41238 Mönchengladbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.03.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.04.2009 mit der Monforts Service-Gesellschaft mbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 1257) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
A. Monforts Textilmaschinen GmbH & Co. KG, Mönchengladbach (Schwalmstraße 301, 41238 Mönchengladbach). Nach Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
A. Monforts Textilmaschinen GmbH & Co., Mönchengladbach (Schwalmstraße 301, 41238 Mönchengladbach). Neue Firma: A. Monforts Textilmaschinen GmbH & Co. KG. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Monforts Industrie-Beteiligungs GmbH, Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 6457). Die Firma ist geändert.