A. Peetz oHG, Lennestadt-Saalhausen (Winterberger Str. 64 a, 57368 Lennestadt). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26. Juli 2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26. Juli 2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26. Juli 2007 mit der Erwin Peetz GmbH u.Co.KG mit Sitz in Lennestadt (AG Siegen - HR A 6869 -) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
57368 Lennestadt
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Branche: 0 keine Angabe
Amtsgericht: Siegen
Rechtsform: oHG