A. Racke GmbH + Co., Bingen am Rhein (Gaustrasse 20, 55411 Bingen am Rhein). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Racke-Dujardin Verwaltungsgesellschaft mbH, Bingen am Rhein (AG Mainz HRB 21316). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
A. Racke GmbH + Co., Bingen am Rhein (Gaustrasse 20, 55411 Bingen am Rhein). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2007 mit der Racke Wine Enterprises GmbH mit Sitz in Bingen am Rhein (Amtsgericht Mainz HRB 23278) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
A. Racke GmbH + Co., Bingen am Rhein (Gaustrasse 20, 55411 Bingen am Rhein). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2007 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2007 mit der RACKE Weinkeller GmbH & Compagnie Commandit-Gesellschaft auf Actien mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 108) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
A. Racke GmbH + Co., Bingen am Rhein (Gaustrasse 20, 55411 Bingen am Rhein). Prokura erloschen: Zubiller, Thomas, Otterbach, * ‒.‒.‒‒.
A. Racke GmbH + Co., Bingen am Rhein (Gaustrasse 20, 55411 Bingen am Rhein). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.02.2007 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 26.02.2007 mit der A. Racke Weinhandel GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 5733), der Amselfelder Weinhandel GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 7131), der Lendershof-Betriebs GmbH, Bingen am Rhein (Amtsgericht Mainz HRB 21144) und der Raversa Reisedienst und Versicherungsagentur GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 3006) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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