A. Racke Weinhandel GmbH, Mainz (Rheinhessen Straße 25, 55129 Mainz). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden A. Racke GmbH + Co. am 21.06.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
A. Racke Weinhandel GmbH, Mainz (Rheinhessen Straße 25, 55129 Mainz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.02.2007 mit der A. Racke GmbH + Co. mit Sitz in Bingen am Rhein (Amtsgericht Mainz HRA 21071) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
A. Racke Weinhandel GmbH, Mainz (Rheinhessen Straße 25, 55129 Mainz). Nicht mehr Geschäftsführer: Funk, Bruno, Dipl.-Ing. (FH), Egelsbach.